Andere
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Veröffentlicht auf
2023 Jun 12Ziel 4.
Meeresgewässer
Belgien hat eine begrenzte Küstenlinie und die professionelle Seefischereiflotte des Landes ist relativ klein. Seine Schiffe landen nur 1% der gesamten Anlandungen in den Anrainerstaaten der Nordsee. Ungefähr 30.000 Tonnen Fisch (hauptsächlich Plattfisch und Kabeljau) werden jedes Jahr von belgischen Fischern an Land gebracht. Andere Meeresprodukte (Austern) und die Aquakultur* in Meer- und Süßgewässern werden derzeit nicht genutzt. Angesichts der Tatsache, dass der Zustand der kommerziell genutzten Fischereiressourcen auf europäischer Ebene und nicht auf Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten bewertet wird, ist die biologische Vielfalt der Meere in unserer Küstenzone und im Schelfmeer, wo sich die direkten und indirekten Störungen konzentrieren, besonders bedroht. Zwei wichtige Bedrohungen sind die Übernutzung der Meeresressourcen und die negativen Auswirkungen bestimmter Fangmethoden (insbesondere Fanggeräte, die den Boden berühren), die nicht nur von der belgischen Fischerei, sondern auch von Fischereifahrzeugen aus dem Ausland, die in belgischen Gewässern tätig sind, angewendet werden. Obwohl mehrere internationale Instrumente zur Regulierung der Fischerei und ihrer Auswirkungen auf die Umwelt geschaffen wurden, ist der Druck auf das Meeresökosystem und die Fischpopulationen immer noch groß. Neben Berufsfischern sind auch Freizeitfischer auf See aktiv.
Die Fischerei und Aquakultur in der Nordsee unterliegen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der EU, die 1983 eingeführt und 1992, 2002 und 2013 überprüft wurde. Die neue GFP trat 2014 mit dem Ziel in Kraft, eine ökologisch nachhaltige Fischerei und Aquakultur zu gewährleisten (siehe Artikel 1 der GFP) und bis 2020 den höchstmöglichen Dauerertrag zu erreichen. Die GFP berücksichtigt die biologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen der Fischerei. Die GFP befasst sich mit vier Hauptbereichen: (1) Erhaltung der Fischbestände (wie Festsetzung von zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) von Seefischen, die jedes Jahr sicher gefangen werden können, um die Erneuerung des Fischbestands zu ermöglichen), (2) Strukturen (wie Schiffe, Hafenanlagen und Fischverarbeitungsbetriebe), (3) die gemeinsame Marktorganisation und (4) eine externe Fischereipolitik, die Fischereiabkommen mit Drittstaaten und Verhandlungen umfasst in internationalen Organisationen.
Die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie der EU (2008/56/EG) zum Schutz und zur Erhaltung der Meeresumwelt schafft einen Rahmen, in dem die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen ergreifen müssen, um bis spätestens 2020 einen guten Umweltzustand der Meeresumwelt zu erreichen. Zu diesem Zweck werden Meeresstrategien entwickelt und umgesetzt, um a) die Meeresumwelt zu schützen und zu erhalten, ihrer Verschlechterung vorzubeugen oder, soweit durchführbar, die Wiederherstellung der Meeresökosysteme in Gebieten, in denen sie beeinträchtigt wurden, und (b) um Einträge in die Meeresumwelt zu verhindern und zu verringern, damit die Verschmutzung schrittweise eingestellt wird, um sicherzustellen, dass keine nennenswerten Auswirkungen oder Risiken für die biologische Vielfalt der Meere, die Meeresökosysteme, die menschliche Gesundheit oder die rechtmäßige Nutzung des Meeres entstehen.
Ein wichtiges nationales Instrument ist das Gesetz vom 20. Januar 1999 über den Schutz der Meeresumwelt in den Gebieten unter belgischer Gerichtsbarkeit. Es sieht die Ausweisung und Ausweisung von Meeresschutzgebieten (MPA) vor (unter anderem in Anwendung der Habitat- und Vogelschutzrichtlinien der EU). Im Rahmen von OSPAR wird auch an Meeresschutzgebieten und bedrohten und rückläufigen Arten gearbeitet. Eine Folgenabschätzung menschlicher Aktivitäten (einschließlich der Fischerei) und Maßnahmen zur Erreichung des Ziels eines guten Umweltzustands (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie) sind Teil des Maßnahmenprogramms. Bereits 2014 wurden im Rahmen der Meeresraumplanung Maßnahmen vorgeschlagen, um die Auswirkungen von Fanggeräten, die den Boden berühren, zu verringern, was zu einem guten Umweltzustand beitragen würde. Da auch ausländische Fischer im belgischen Teil der Nordsee tätig sind, mussten diese Maßnahmen nach den Verfahren der Gemeinsamen Fischereipolitik ausgehandelt und verabschiedet werden, um sie für alle Fischer rechtsverbindlich zu machen. Nach einem langen und harten Verhandlungsprozess lehnte das Europäische Parlament die vorgeschlagenen Maßnahmen ab. Da immer noch Maßnahmen erforderlich sind, um die Auswirkungen von Fanggeräten, die den Boden berühren, zu verringern, sieht der neue Meeresraumplan (der 2020 in Kraft treten wird) vier Suchzonen vor, in denen neue Maßnahmen entwickelt und vorgeschlagen werden.
Für in der CITES gelistete Meeresarten wurde das Genehmigungsverfahren für die Vermarktung von auf hoher See gefangenen Arten auf der CITES CoP16 (März 2013) genehmigt. Auf diese Weise besteht ein gemeinsames Verständnis der Bestimmungen des Übereinkommens über das Einbringen von Meeresproben, die in der Meeresumwelt entnommen wurden, die nicht der Gerichtsbarkeit eines Staates unterstehen, um die standardisierte Durchführung der Handelskontrollen für solche aus dem Meer eingeführten Exemplare zu erleichtern und die Genauigkeit der CITES-Handelsdaten zu verbessern.
Binnengewässer
In Belgien kann die Binnenfischerei als Freizeitbeschäftigung oder als Sport betrachtet werden. Sie wird hauptsächlich zur Unterhaltung und in begrenztem Umfang zur Nahrungsgewinnung betrieben, und zwar sowohl in künstlich angelegten Gebieten, die speziell für den Fischfang bewirtschaftet wurden (private Teiche, Fischgründe), als auch im öffentlichen hydrografischen Netz von Flüssen und Kanälen. Die derzeitige belgische Gesetzgebung regelt nur die Verwaltung des öffentlichen hydrografischen Netzes. Verschiedene Verbesserungen der Bewirtschaftung stehender Gewässer durch Fischer sollten gefördert werden, um sowohl ein ökologisches Management der aquatischen Ökosysteme zu gewährleisten als auch die Qualität der lokalen Fischpopulationen zu verbessern.
Belgien ist Vertragspartei des 1971 geschlossenen Ramsar-Übereinkommens zum Schutz von Feuchtgebieten (d. h. Binnen- und Meeresgewässer), das den Rahmen für die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von Feuchtgebieten bietet.
Der ICES-Verhaltenskodex für die Einschleppung und Übertragung von Meerestieren enthält empfohlene Verfahren und Praktiken, um das Risiko schädlicher Auswirkungen der absichtlichen Einschleppung und Übertragung von Meerestieren (einschließlich Brackwasser) zu verringern (ICES, 2005).