Andere
Andere
Veröffentlicht auf
2023 Jun 12Ziel 7.
Es werden Methoden benötigt, um ein potenzielles invasives Verhalten von in die Umwelt freigesetzten GVO vorherzusagen und zu verhindern, insbesondere für neue Arten von GVO und, falls bereits relevant, für Produkte, die aus der synthetischen Biologie oder anderen neuen Techniken der genetischen Veränderung hervorgegangen sind. Um die Koexistenz verschiedener Kulturformen zu ermöglichen und mögliche negative Auswirkungen von Transgenen auf die Umwelt in freier Wildbahn zu vermeiden, sind auch Forschungsarbeiten erforderlich, um zuverlässige Methoden zu entwickeln, mit denen sich die Wahrscheinlichkeit der Übertragung von genetischem Material durch transgene Organismen vorhersagen und verringern lässt.
Außerdem müssen die Methoden angepasst und gegebenenfalls weiterentwickelt werden, um Daten über potenzielle unvorhergesehene Auswirkungen von GVO — nicht nur auf einzelne Arten, sondern auch auf Gemeinschaftsstrukturen des Ökosystems — nach ihrer absichtlichen Freisetzung und Vermarktung zu überwachen und zu koordinieren. Zur Verfolgung von Ziel 4c.7 sollte von Fall zu Fall eine Überwachung der potenziell schädlichen Auswirkungen der Einführung von GVO-Kulturen auf die biologische Vielfalt in Belgien vorgenommen werden. Wenn in den Leitlinien der strengsten weltweiten Biosicherheitsvorschriften wie denen der EU bereits Methoden zur Risikobewertung und -überwachung vorgeschlagen werden, sollte die Umsetzung dieser Leitlinien ernsthaft und vollständig, professionell und transparent vorangetrieben werden.
Daher müssen GVO-Risikobewertungen verschiedene Ökosysteme und Agrarökosysteme sowie verschiedene Arten berücksichtigen, einschließlich Nichtzielarten, und insbesondere solche, die von besonderer Bedeutung sind, wie biologische Indikatorarten oder die eine spezifische Rolle im Ökosystem spielen (Regenwürmer, wurzelartige Mykorrhizapilze usw.). Bessere Risikobewertungen von GVO und die Vermeidung negativer Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt müssen gewährleistet werden, um zu den Zielen von Aichi beizutragen.
Darüber hinaus sollten, wie in Artikel 26 des Cartagena-Protokolls über die biologische Sicherheit gefordert, insbesondere umfangreiche sozioökonomische Studien zu den Auswirkungen der Einführung von GVO-Kulturen in Belgien und anderen Teilen der Welt durchgeführt werden (Verbindung zu den Zielen 4c.7, 4d.3, 4f.4, 5.8 und 6). Der Kapazitätsaufbau im Bereich der Biosicherheit kann und sollte in die Entwicklungspläne mit den Partnerländern integriert werden.