Andere

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Veröffentlicht auf
2023 Jun 12

Ziel 4.7.1 — Förderung der integrierten Bewirtschaftung von Jagdrevieren in Zusammenarbeit mit Landwirten, Forstwirten und Nichtregierungsorganisationen im Umweltbereich sowie der Anwendung guter Jagdpraktiken.


Wildlebensräume sollten auf integrierte Weise bewirtschaftet werden, die in vollem Umfang mit der Erhaltung und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt (Ziel 3) vereinbar ist, und in Zusammenarbeit mit Landwirten, Forstwirten, anderen Nutzern des ländlichen Raums und Umwelt-NRO. So sollte beispielsweise darauf geachtet werden, Schutzgebiete für Niederwild zu schaffen und zu erhalten, insbesondere in landwirtschaftlichen Lebensräumen. Jäger sollten sich an der Wiederherstellung naturnaher Lebensräume und der Erhaltung kleiner Landschaftselemente in offenen Gebieten beteiligen, wobei zu berücksichtigen ist, dass Landwirte und Landbesitzer heute die Hauptakteure der Landschaftspflege sind. Um dieses Ziel zu erreichen, sollten die zuständigen Regierungen Gesetzesinitiativen wie eine Änderung der Flächenstillegungsvorschriften ergreifen.

Langfristig sollten die Jagdmanagementeinheiten gestärkt und die Pläne auf alle einheimischen Wildarten in allen Regionen ausgedehnt werden.

Jäger sollten sich der Tragfähigkeit ihrer Lebensräume bewusst sein. Die vollständige Umsetzung der jährlichen Pläne zur Tötung von Großwild und der Wildbewirtschaftungspläne wird dazu beitragen, das Gleichgewicht zwischen den wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Funktionen von Wald und Landschaft wiederherzustellen. Eine hohe Dichte an Huftieren stellt für die Förster ein örtliches Problem dar, das in Zusammenarbeit mit Jägern bewältigt werden kann. Die Populationen von Großwild haben in den letzten 20 Jahren zugenommen, da es seit mehreren Jahren keine strengen Winterperioden gab, die positiven Auswirkungen von Stürmen auf das Nährstoffpotenzial der Wälder (CEEW, 2000), aber auch darauf zurückzuführen ist, dass es seit mehr als 150 Jahren keine natürlichen Raubtiere mehr gibt und die Jäger dazu neigen, die Weibchen von Großwild und die Fütterung von Wildschweinen zu schützen (CEEW, 2005). Dieses Phänomen hat in der Wallonie zu einer Überdichte der Gesamtpopulation von Wildschweinen, Reh- und Rotwild geführt (eine ähnliche Entwicklung ist in benachbarten Regionen zu beobachten), die lokal Schäden an Bäumen verursachen, die Wiederbelebung der Wälder behindern, mehrere Arten und empfindliche Lebensräume bedrohen und andere Probleme verursachen, auch in vorstädtischen Gebieten.

Es ist wichtig, Rechtsinstrumente zu entwickeln, die es ermöglichen, konkrete Maßnahmen zur Bewirtschaftung der Felder zugunsten der biologischen Vielfalt zu ergreifen. Bei mehreren Feldmaßnahmen fehlt es immer noch an einem rechtlichen Rahmen oder es mangelt ihnen an finanziellen Anreizen (z. B. Maßnahmen zur Stillegung von Wildtieren).

Einige der derzeit geltenden Gesetze wirken sich sogar negativ auf die biologische Vielfalt aus (in Flandern erlaubt das Bermendekret immer noch das Mähen vor dem 15. Juli, was den Bruterfolg von Rebhühnern und anderen Arten beeinträchtigt; in der Wallonie sind die Landwirte verpflichtet, von Mai bis Juli, während der Hauptsaison der Wildtiere, einige stillgelegte Flächen abzuschneiden).