Andere
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2023 Jun 12Ziel 4.3.8 — Sicherstellen, dass die Erzeugung von Pflanzen, unter anderem nicht einheimischer Pflanzen, für erneuerbare Energien keine negativen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt hat.
Biomasse*, Energie und Biokraftstoffe* werden voraussichtlich einen immer größeren Teil des zukünftigen Verkehrs- und Wärmebedarfs der EU decken. Die EU unterstützt Biokraftstoffe mit dem Ziel, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren, die Dekarbonisierung von Kraftstoffen im Verkehr voranzutreiben, die Kraftstoffversorgungsquellen zu diversifizieren, neue Einkommensmöglichkeiten in ländlichen Gebieten zu bieten und langfristige Ersatzstoffe für fossile Brennstoffe zu entwickeln.
Im Jahr 2003 wurden in der Biokraftstoffrichtlinie zur Förderung der Verwendung von Biokraftstoffen und anderen erneuerbaren Kraftstoffen im Verkehr indikative Ziele für die Mitgliedstaaten festgelegt.
Im Dezember 2005: Die Europäische Kommission verabschiedete einen Aktionsplan zur Förderung der Nutzung von Energie aus der Forst- und Landwirtschaft sowie aus Abfallstoffen.
Was die GAP anbelangt, so trägt die 2003 durch die reformierte GAP eingeführte Entkopplung der Einkommensstützung von der Produktion dazu bei, die Versorgung mit Energiepflanzen zu erleichtern. Insbesondere Pflanzen, die für Direktzahlungen nur im Rahmen der Nichtnahrungsmittelregelung auf stillgelegten Flächen in Frage kamen, können nun auf jeder Fläche angebaut werden, ohne dass es zu Einbußen bei der Einkommensstützung kommt.
Im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums können auch Investitionen auf oder in der Nähe landwirtschaftlicher Betriebe, beispielsweise in die Verarbeitung von Biomasse, sowie die Mobilisierung ungenutzter Biomasse durch Waldbesitzer unterstützt werden. Die Kommission hat strategische Leitlinien der Gemeinschaft für die ländliche Entwicklung vorgeschlagen, in denen der Schwerpunkt auf erneuerbaren Energien, einschließlich Biokraftstoffen, liegt. Sie schlägt außerdem eine spezielle Ad-hoc-Gruppe vor, die sich mit den Möglichkeiten von Biomasse und Biokraftstoffen im Rahmen der nationalen Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum befassen soll.
Mit der EU-Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der (nachhaltigen) Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen wird der Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf 20% und der Anteil erneuerbarer Energien speziell im Verkehrssektor auf 10% angehoben. Diese Richtlinie stellt eine Herausforderung dar, insbesondere weil eine große Anzahl von Pflanzen, die zur Erzeugung erneuerbarer Energien angebaut werden, nicht einheimisch sind. Wie zahlreiche Studien zu Biokraftstoffen belegen, haben Importe zur Deckung unseres Bedarfs an erneuerbaren Ressourcen dramatische Folgen für den Kampf gegen den Klimawandel oder den Schutz der biologischen Vielfalt, da sie indirekt zu Landnutzungsänderungen führen: Sie tragen dazu bei, die Zerstörung oder Degradierung natürlicher Lebensräume zu beschleunigen und die Einführung nicht einheimischer Pflanzen für diese Produktion zu erhöhen. Die intensive Produktion jeglicher Form von Biomasse hat aufgrund des Einsatzes von Düngemitteln, Pestiziden, Monokultur und Waldrodung schwerwiegende negative Auswirkungen auf die Biodiversität. Um der wachsenden Nachfrage nach Biomasse und Biokraftstoffen gerecht zu werden, importiert die EU bereits große Mengen an Nutzpflanzen wie Palmöl oder Zuckerrohr, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Dies darf nicht zu einem inakzeptablen Druck auf die biologische Vielfalt und die Lebensmittelproduktion in den Exportländern führen. Dies ist nicht nur ein Problem für Biokraftstoffe, auch Biokraftstoffe werden den Druck erhöhen.
Es muss sorgfältig geprüft werden, wie die Politik in Belgien den Einsatz von Biomasse und Biokraftstoffen am besten steigern kann, ohne die biologische Vielfalt zu schädigen. Die derzeitigen Zuteilungskriterien in Belgien (bis 2013 festgelegt) berücksichtigen jedoch nur die Beschränkung des Einsatzes von Düngemitteln und Pestiziden, es gibt jedoch keine spezifischen Kriterien in Bezug auf die biologische Vielfalt. Im Anschluss an die beiden 2009 und 2010 durchgeführten Studien zu den Auswirkungen der Herstellung von Biokraftstoffen auf die biologische Vielfalt wird Belgien seine Position verteidigen, die auf die obligatorische Aufnahme neuer Umweltkriterien im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie 2009/28/EG über erneuerbare Energien abzielt. Die Anreize sollten auf die Förderung von Biokraftstoffen beschränkt werden, die aus Rohstoffen hergestellt werden, die keinen zusätzlichen Bedarf an Land erzeugen und nicht mit anderen Nutzungen wie Lebensmitteln, Materialien oder der biologischen Vielfalt konkurrieren.