Andere

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Veröffentlicht auf
2023 Jun 12

Ziel 4.3.


Pestizide werden zur Bekämpfung von Organismen eingesetzt, die als schädlich für Nutzpflanzen gelten und sich daher nachteilig auf die biologische Vielfalt auswirken. Es ist jedoch möglich, die Auswirkungen von Pestiziden auf die biologische Vielfalt und die Ökosystemdienstleistungen zu verringern, indem ihre Auswirkungen auf Nichtzielorganismen verringert werden. Eine Reihe von Maßnahmen kann, sofern sie richtig angewendet werden, zur Verringerung dieser Auswirkungen beitragen. Sie hängen entweder mit der Wahl des Pestizids oder mit der Art und Weise zusammen, wie es in die Umwelt gelangt (z. B. ökologischer Landbau, integrierte Landwirtschaft, biologische Bekämpfung, Verbot von Pestiziden, die sich langfristig auf die Häufigkeit und Vielfalt von Nichtzielarten auswirken, und Anwendung von Maßnahmen zur Risikominderung wie Pufferzonen zum Schutz von Wasserorganismen).

Ab 2013 wurde der NAPAN (Nationaal Actie Plan d'Action National) als belgischer nationaler Aktionsplan zur Reduzierung von Pestiziden eingeführt, wie in der EU-Richtlinie 2009/128 gefordert. Er umfasst den föderalen Plan zur Reduzierung von Pestiziden 2013-2017 (FRPP) und die Pläne der drei Regionen. Jeder dieser Pläne umfasst sowohl spezifische Maßnahmen als auch Maßnahmen, die gemeinsam mit den anderen Mitgliedern der NAPAN-Taskforce durchgeführt werden. Mit dem Plan sollen die Ziele der Verringerung der mit Pestiziden verbundenen Risiken gemäß der EU-Richtlinie 2009/128/EG zur Schaffung eines Aktionsrahmens der Gemeinschaft für den nachhaltigen Einsatz von Pestiziden erreicht werden.

Das FRPP wird von den für die Normung von Produkten zuständigen Bundesbehörden koordiniert, was es ermöglicht, viele strukturelle Änderungen im Zusammenhang mit Pestiziden durch Gesetzesänderungen [50] vorzunehmen.

Zu den Maßnahmen, die in den auf nationaler Ebene durchzuführenden Bundes- und Regionalplänen vorgesehen sind, gehören beispielsweise (i) die Harmonisierung der Methoden, Normen und Berichte über die Verunreinigung des Wassers durch Pestizide, (ii) die Sicherstellung ausgewogener Informationen für nicht gewerbliche Anwender von Produkten an der Verkaufsstelle über die richtigen Verwendungsbedingungen, die Risiken für die öffentliche Gesundheit und die Umwelt, einschließlich der biologischen Vielfalt und der Ökosystemdienstleistungen.