Andere

Andere

Veröffentlicht auf
2023 Jun 12

Ziel 3.3 — Ökosysteme, ihre Widerstandsfähigkeit und ihre Dienstleistungen werden erhalten und verbessert, indem unter anderem eine grüne Infrastruktur geschaffen und mindestens 15% der geschädigten Ökosysteme wiederhergestellt werden.


Schutzgebiete sind notwendig, reichen aber nicht aus, um die biologische Vielfalt landesweit wieder in einen günstigen Erhaltungszustand zu versetzen und die Bereitstellung von Ökosystemdienstleistungen aufrechtzuerhalten. Um das 2020-Ziel zu erreichen, müssen unter anderem eine grüne Infrastruktur entwickelt werden, wobei der Schwerpunkt auf Repräsentativität und effektiver Bewirtschaftung an Land und auf See liegt, die Wiederherstellung geschädigter Gebiete und letztlich die Kompensation neuer Schäden, sofern sie nicht vermeidbar sind (siehe operatives Ziel 3.8).

Die grüne Infrastruktur (GI) ist definiert als ein strategisch geplantes Netzwerk natürlicher und naturnaher Gebiete mit anderen Umweltmerkmalen, das so konzipiert und verwaltet wird, dass es ein breites Spektrum an Ökosystemdienstleistungen erbringt. Es umfasst Grünflächen (oder blaue Flächen, wenn es sich um aquatische Ökosysteme handelt) und andere physische Merkmale in terrestrischen (einschließlich Küsten-) und Meeresgebieten. An Land kommt GI in ländlichen und städtischen Gebieten vor (EU-Kommission, Mai 2013). Weitere Informationen zu GI sind in dem Kasten unter Ziel 3 enthalten.

Da kleine Landschaftselemente eine Schlüsselrolle bei der Sicherstellung der Konnektivität eines grünen Infrastrukturnetzes spielen, werden ihre Erhaltung und/oder Sanierung gefördert. Bei der Verwaltung der grünen Infrastruktur sollte der Ökosystemansatz angewendet und in den sozioökonomischen Kontext integriert werden. In der Tat müssen die Anstrengungen zur Einbeziehung der biologischen Vielfalt in die Entwicklung und Umsetzung anderer Politiken verstärkt werden, wobei die Ziele aller betroffenen Politiken zu berücksichtigen sind, insbesondere der nationalen und europäischen Politiken zur Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen wie Landwirtschaft, Ernährungssicherheit, Forst-, Fischerei- und Energiepolitik sowie Raumplanung, Verkehr, Tourismus, Handel und Entwicklung. Bei Maßnahmen, die im Rahmen der Ziele 4 (nachhaltige Nutzung) und 5 (sektorale Integration der biologischen Vielfalt) der NBS ergriffen werden, sollten diese Elemente der grünen Infrastruktur besonders berücksichtigt werden.

Der Aufbau einer grünen Infrastruktur kann dazu beitragen, viele dieser Herausforderungen zu bewältigen. Sie kann fragmentierte Naturgebiete wieder miteinander verbinden und ihre funktionale Konnektivität und Widerstandsfähigkeit innerhalb des ländlichen Raums verbessern. Um zu einer ökologisch kohärenten grünen Infrastruktur beizutragen, die allen, den Menschen und der Natur, zugutekommt, müssen Maßnahmen zur Vernetzung, Wiederherstellung und Erhaltung des gesamten Territoriums durchgängig verankert werden und nicht auf bestimmte Gebiete beschränkt sein. Darüber hinaus kann die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel beitragen.

Belgien arbeitet derzeit mit der Europäischen Kommission daran, die Begriffe „Wiederherstellung“ und „Degradation“ sowie die Art des 15-%-Ziels zu verstehen und in die Praxis umzusetzen. Die Ausgangsbasis (Referenzpunkt), anhand derer das Ziel einer Wiederherstellung von 15% bewertet werden soll, ist die von der EUA erstellte EU-Grundlagenstudie zur biologischen Vielfalt aus dem Jahr 2010, die durch zusätzliche Informationen ergänzt wird, die im Rahmen des MAES-Arbeitsprogramms gewonnen werden sollen. Im Mittelpunkt des Konzepts steht die Idee, dass die Wiederherstellung als Prozess und nicht als binäre Beschreibung des aktuellen Zustands (wiederhergestellt oder verschlechtert) betrachtet werden sollte. Wenn Restaurierung als Prozess betrachtet wird, bietet dies die Möglichkeit, verschiedene Phasen des Prozesses zu identifizieren. Dies bedeutet auch, dass alle erheblichen Anstrengungen zur Verbesserung des abiotischen und biotischen Zustands eines Standorts grundsätzlich als Beitrag zur Wiederherstellung gewertet werden können, auch wenn der Standort nicht vollständig in seinen „ursprünglichen/natürlichen Zustand“ zurückversetzt wird. Der Ansatz hat auch den Vorteil, dass erhebliche Anstrengungen zur Verbesserung des ökologischen Zustands eines vollständig umgebauten Gebietes (z. B. intensiv bewirtschaftete Flächen) ebenfalls berücksichtigt werden können.

Um die Widerstandsfähigkeit zu gewährleisten, werden sich entwickelnde Faktoren wie der Klimawandel bei der Wiederherstellung der Ökosysteme berücksichtigt. Den langsamen Veränderungsprozessen muss Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Klimawandel oder die Ablagerung von Stickstoff können beispielsweise irreversible Auswirkungen auf die „natürliche“ Population, das „natürliche“ Verbreitungsgebiet der Art und auf das „ausreichend große“ Gebiet haben; diese Faktoren sind Faktoren, die bestimmen, ob eine Art oder ein Lebensraum einen günstigen Erhaltungszustand hat (siehe Kasten, Ziel 3). Die Anwendung eines adaptiven Managementprozesses ist ein gutes Mittel, um das Management dazu zu bewegen, solchen Prozessen Rechnung zu tragen.