Andere

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Veröffentlicht auf
2023 Jun 12

Ziel 11.


Alle belgischen Projekte der Entwicklungszusammenarbeit werden vor der Entscheidung über die Zuweisung von Mitteln systematischer bewertet, sodass potenzielle negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt der Empfängerländer frühzeitig erkannt und vermieden oder gemildert werden können. Es sollte systematisch ein Screening-Verfahren angewendet und, falls sich dies als notwendig erweist, eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung* (UVP) durchgeführt werden.

Umfassendere strategische Konzepte wie „Richtprogramme für die Zusammenarbeit“, „Länderstrategiepapiere“ oder „sektorweite Konzepte“ (SWAP) usw. sollten einer strategischen Umweltprüfung* (SUP) unterzogen werden, die auch Aspekte der biologischen Vielfalt einbezieht.

Sowohl UVP als auch SUA sollten so weit wie möglich unter Verwendung der bestehenden Bewertungssysteme des Empfängerlandes durchgeführt werden. Gemeinsame UVP oder SEA durch mehrere Geber werden, wann immer möglich, gefördert.

Darüber hinaus sollten bei Ex-post-Evaluierungen von Programmen oder Projekten der Entwicklungszusammenarbeit auch Aspekte der biologischen Vielfalt berücksichtigt werden, selbst bei Projekten/Programmen, die nichts mit natürlichen Ressourcen zu tun haben.