Andere
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2023 Jun 12Ziel 5.7 — Berücksichtigen Sie bei Import- und Exportentscheidungen die potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt und insbesondere die Invasivität von Arten.
Der internationale Handel kann sich negativ auf die Biodiversität auswirken, indem neue Arten wie invasive gebietsfremde Arten (IAS), GVO oder Krankheiten, die verwandte Arten betreffen, eingeführt werden.
Bei der Entwicklung nationaler Gesetze und Vorschriften, die sich mit dem Handel mit lebenden Tieren oder Pflanzen befassen, ist es von entscheidender Bedeutung, die potenziellen Auswirkungen auf die biologische Vielfalt zu berücksichtigen.
- Die Welthandelsorganisation (WTO) wurde von der CBD über ihren Ausschuss für Handel und Umwelt aufgefordert, bei der Prüfung der Auswirkungen des Handels und der Handelsliberalisierung Fragen invasiver gebietsfremder Arten zu berücksichtigen.
- Das Internationale Pflanzenschutzübereinkommen (IPPC) ist ein multilateraler Vertrag, der beim Generaldirektor der FAO hinterlegt ist. Es dient dazu, gemeinsame und wirksame Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung und Einschleppung von Schädlingen sowie Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen sicherzustellen und Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung zu fördern.
- Die FAO hat Verhaltenskodizes für den Umgang mit gebietsfremden Arten zusammengestellt und Produkte wie die FAO-Datenbank zur Einführung aquatischer Arten entwickelt.
- Das Internationale Übereinkommen der IMO zur Kontrolle und Verwaltung von Ballastwasser und Sedimenten von Schiffen (verabschiedet 2004) befasst sich mit der Einschleppung invasiver Meeresarten in neue Lebensräume durch Ballastwasser, Rumpfverschmutzung und andere Vektoren.
- Das CITES-Übereinkommen soll verhindern, dass der Handel Auswirkungen auf Arten hat, indem die Verbringung bestimmter Kategorien gefährdeter Arten kontrolliert wird. Die CITES-Ausschüsse für Tiere und Pflanzen arbeiten in Zusammenarbeit mit dem CBD an der Erstellung einer Liste potenziell invasiver Tier- und Pflanzenarten, die in die CITES-Anhänge aufgenommen werden sollen. Die EG-Verordnung zur Umsetzung von CITES innerhalb der EU bietet eine Grundlage für die Kontrolle der Einfuhr bestimmter als invasiv anerkannter Arten (Verordnung 338/97, Artikel 4.6 (d)).
Es gibt Möglichkeiten für Synergien zwischen mehreren Foren und der CBD, wenn es um die Einführung von Arten geht, die potenziell schädlich für die biologische Vielfalt sind.
Andererseits könnten die gesammelten Erfahrungen (z. B. die im Rahmen von CITES gesammelten Erfahrungen mit der Kontrolle des Handels mit Wildtieren) zu nationalen und internationalen Bemühungen zur Vermeidung negativer Auswirkungen auf die biologische Vielfalt beitragen.