Andere

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Veröffentlicht auf
2023 Jun 12

Ziel 4.3.2 — Stärkung und Förderung der Rolle der Landwirte als Akteure der biologischen Vielfalt.


Die Rolle der Landwirte als Akteure für den Schutz der biologischen Vielfalt durch die Umsetzung guter landwirtschaftlicher Praktiken und Technologien sollte gefördert werden. Landwirte spielen eine wichtige Rolle in den Agrarökosystemen, indem sie die Umwelt, die biologische Vielfalt, die natürlichen Ressourcen, den Boden und die genetische Vielfalt (z. B. Fruchtfolge, ökologischer Landbau und Stilllegung kleiner Landparzellen) schützen und die Landschaft und die Landschaft pflegen (z. B. Erhaltung offener Lebensräume, Verwaltung linearer und kleiner Landschaftselemente, ökologische Ausgleichsflächen*). In mehreren Gebieten können naturnahe Lebensräume nur erhalten werden, wenn entsprechende landwirtschaftliche Tätigkeiten fortgeführt werden.


Abgesehen von dem Grundsatz, dass Landwirte als Voraussetzung für die vollständige Gewährung der GAP-Direktzahlungen ein Mindestniveau an Umweltstandards einhalten müssen (Cross-Compliance), sieht die GAP im Rahmen der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums finanzielle Anreize vor, die als „Agrarumweltmaßnahmen“ bezeichnet werden (siehe auch 4c.4). Diese Maßnahmen unterstützen spezifische landwirtschaftliche Praktiken, die über das in den Cross-Compliance-Verpflichtungen festgelegte Ausgangsniveau hinausgehen, und tragen zum Umweltschutz und zur Erhaltung der Landschaft bei.

Landwirte, die sich für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren verpflichten, umweltfreundliche Anbaumethoden anzuwenden, die über die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen hinausgehen, erhalten im Gegenzug Zahlungen, die zusätzliche Kosten und Einkommensverluste ausgleichen, die sich aus veränderten Bewirtschaftungsmethoden ergeben. Beispiele für Verpflichtungen, die im Rahmen regionaler Agrarumweltprogramme abgedeckt sind, sind: umweltverträgliche Extensivierung der Landwirtschaft; Bewirtschaftung von Weidesystemen mit geringer Intensität; integriertes Betriebsmanagement; Erhaltung der Landschaft und historischer Merkmale wie Hecken, Gräben und Wälder; Erhaltung wertvoller Lebensräume und der damit verbundenen biologischen Vielfalt.

Dieses operative Ziel ergänzt das vorherige, indem es auf die Entwicklung klarer und detaillierter Leitlinien abzielt, die genau beschreiben, wie Landwirte die Cross-Compliance-Kriterien und Agrarumweltmaßnahmen umsetzen sollten. Dies könnte beispielsweise durch die Festlegung von Leitlinien erreicht werden, die eine einfache und verständliche Art der Informationsvermittlung bieten, da die GAP-Reform ziemlich komplex formuliert ist. Eine kontinuierliche angemessene Aus- und Fortbildung von Landwirten, Lohnunternehmern, landwirtschaftlichen Beratern und Lehrern an landwirtschaftlichen Hochschulen ist von entscheidender Bedeutung. So könnten beispielsweise in Leitfäden, Workshops, Konferenzen, Veröffentlichungen und Informationskampagnen folgende Themen behandelt werden: bewährte Verfahren zur Bodenbewirtschaftung, Auswirkungen von Pestiziden auf wild lebende Tiere, Einrichtung von Stilllegungsgebieten und deren angemessene Bewirtschaftung zum Schutz der Fauna und Flora, Schutz der Bodenerosion oder Landschaftsverbesserung, Bedeutung der Erhaltung bedeutender einheimischer Ackerlandbäume und anderer kleiner Landschaftselemente, Schutz von Bruttieren und Nestern auf Weiden und Feldern, Schutz von Teichen und Flüssen vor Verschmutzung aus Gülle usw.