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Veröffentlicht auf
2023 Jun 12

Ziel 15 — Sicherstellung der Bereitstellung ausreichender Ressourcen für die biologische Vielfalt


Belgien hat sich auf internationaler und europäischer Ebene zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und seines strategischen Plans für die biologische Vielfalt 2011-2020 (SP) verpflichtet. Dies beinhaltet finanzielle Unterstützung sowohl im Hinblick auf die angemessene Finanzierung unserer eigenen nationalen Bemühungen als auch die Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Umsetzung der CBD.

Die Ziele 15.1—15.4 der aktualisierten NSB bringen dieses nationale und globale Engagement zum Ausdruck und müssen im Lichte des CBD-Artikels 20 (§1-4) sowie mehrerer späterer COP-Entscheidungen (COP9/11-COP10/2-COP11/4) gesehen werden. In den Resolutionen 65/161 und 67/212 der Generalversammlung wurde außerdem das politische Engagement für die Umsetzung des Strategischen Plans für biologische Vielfalt zum Ausdruck gebracht. Schließlich wurde dies auf EU-Ebene durch mehrere Schlussfolgerungen des Rates (insbesondere im Dezember 2010 und Juni 2011) und in der Biodiversitätsstrategie der EU verinnerlicht.

Die Mobilisierung von Ressourcen im Rahmen der CBD bezieht sich auf die Erhöhung der Mittel für Aktivitäten im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt, sowohl auf nationaler als auch auf globaler Ebene, um die Aichi-Ziele gemäß Artikel 20 des CBD-Übereinkommens zu erreichen. Bei der Behandlung von Ziel 15 der SNB muss jedoch das Gesamtbild im Auge behalten werden, da es nicht nur um „Finanzierungsflüsse“ geht, sondern auch um die Einbindung des Privatsektors, die Kostensenkung, die Verbesserung der sektoralen Integration, die Verbesserung der Effektivität der Finanzierung (sowohl auf nationaler Ebene als auch in Entwicklungsländern) usw. Daher wurden von den zuständigen Behörden und anderen Akteuren bereits viele Maßnahmen ergriffen und stehen ihnen weiterhin zur Verfügung, um im Rahmen ihrer eigenen Kapazitäten zu den Zielen 15.1 — 15.4 beizutragen. und/oder Kompetenzen und sind nicht auf die Erhöhung des Nettobetrags beschränkt Finanzmittel fließen in Drittländer.

Die vier Ziele 15.1-15.4 umfassen eine ganze Reihe von Möglichkeiten zur Mobilisierung von Biodiversitätsressourcen, die sich gegenseitig unterstützen. Einige dieser Ziele stehen in direktem Zusammenhang mit anderen Zielen der SNB, insbesondere den Zielen 5-11-12 und 13. So wie das Aichi-Ziel 20 zur ordnungsgemäßen Umsetzung der anderen Aichi-Ziele beitragen und auch davon profitieren wird, wird auch dieses Ziel 15 zu den Fortschritten im Rahmen der anderen NSB-Ziele beitragen und von ihnen profitieren, je nachdem, wie diese umgesetzt werden.

Zur Umsetzung der derzeitigen nationalen Biodiversitätsstrategie sind weitere Maßnahmen in Schlüsselbereichen erforderlich. Die Investitionen in kohärente und integrierte Biodiversitätsmaßnahmen sollten erheblich erhöht werden. Die Finanzierung wird von regionalen und föderalen Umweltverwaltungen, anderen zuständigen Verwaltungen und Finanzierungsstellen, einschließlich des privaten Sektors, unterstützt.