Andere

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Veröffentlicht auf
2023 Jun 12

Ziel 15.


Dieses Ziel umfasst sowohl die nationale als auch die globale Finanzierung der biologischen Vielfalt und basiert auf den Artikeln 20.1 — 20.4 der CBD. Es kommt dem Wortlaut des Aichi-Ziels 20 nahe, das auf Artikel 20 basierte und das weltweit politisch anerkannteste Bekenntnis ist. Wie von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in den Resolutionen 65/161 und 67/212 beschlossen, ist die Umsetzung des Strategieplans mit seinen Aichi-Zielen die Richtschnur aller Bemühungen um Biodiversität während der UN-Dekade. Ziel 20 wurde auf EU-Ebene in den Schlussfolgerungen des Rates vom Dezember 2010 (§9) und vom Juni 2011 (§16) bestätigt und auch auf die Notwendigkeit hingewiesen, die CBD-Strategie zur Mobilisierung von Ressourcen umzusetzen. Der Strategieplan und die Aichi-Ziele wurden zur Grundlage der Biodiversitätsstrategie der EU, und insbesondere die Ziele 1 (Gesetz 2 — Finanzierung von Natura 2000) und 6 (Gesetz 18 — Verbindung zur CBD-COP-11) unterstützen unmittelbar das operative Ziel 15.1.

Belgien muss sicherstellen, dass die biologische Vielfalt aus allen Quellen angemessen finanziert wird. Daher ist es wichtig, Finanzierungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene zu prüfen, wie z. B. die Einrichtung spezifischer Fonds für die biologische Vielfalt, die Integration der Biodiversität in sektorale Haushalte und Programme (insbesondere in Forschungs- und Entwicklungsplänen und -programmen), den Aufbau von Partnerschaften mit dem Finanz- und Unternehmenssektor usw. Andere innovative Finanzierungsmechanismen sollten untersucht werden, beispielsweise Partnerschaften mit dem privaten Sektor.

In Flandern wurde ein spezieller Fonds (Minafonds) eingerichtet, der sich mit finanziellen Aspekten von Investitionen im Umweltbereich befasst.

Die föderale Ebene sollte die Möglichkeiten prüfen, die Rohstofffonds für die biologische Vielfalt zu nutzen.

Belgien wird prüfen und zusätzliche finanzielle Ressourcen aus allen Quellen mobilisieren, um die NBS wirksam umzusetzen und zur Verhinderung des weltweiten Verlusts an biologischer Vielfalt beizutragen. Gemäß der CBD-Strategie für die Mobilisierung von Ressourcen sollte diese Zahl gegenüber dem Stand von 2010 erheblich steigen. In der CBD-Entscheidung XI/4 wird vereinbart, die durchschnittliche jährliche Finanzierung der biologischen Vielfalt zwischen 2006 und 2010 als Ausgangsbasis zu verwenden.

Die bestehenden Finanzinstitutionen werden gestärkt und die Replikation und Ausweitung erfolgreicher Finanzierungsmechanismen und -instrumente werden gefördert (Ziel 3 der Strategie zur Mobilisierung von Ressourcen). Es werden günstige Bedingungen geschaffen, um die Beteiligung des Privatsektors an der Unterstützung der drei Ziele des Übereinkommens, einschließlich des Finanzsektors, zu fördern.