Andere

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Veröffentlicht auf
2023 Jun 12

Ziel 11.4 — Förderung der Integration von Biodiversität und biologischer Sicherheit in die Entwicklungspläne der Partnerländer.


Der Verlust der biologischen Vielfalt bedroht den Lebensunterhalt der ärmsten Menschen der Welt, da sie für ihren Lebensunterhalt am stärksten von der biologischen Vielfalt abhängig sind. In der Vergangenheit bestand wenig Interesse an der Integration von Mechanismen zur Überprüfung der biologischen Vielfalt in die eigenen Entwicklungspläne der Partnerländer. Solche Pläne enthalten in der Regel allgemeine Ziele und umfassen Projekte und Aktivitäten zur Verbesserung der direkten wirtschaftlichen Entwicklung des Landes. Um eine dauerhafte Armutsminderung und eine nachhaltige Entwicklung zu erreichen, sollten in diesen Plänen jedoch die Umweltdimension und insbesondere die biologische Vielfalt in vollem Umfang berücksichtigt werden. Daher wird Belgien (beispielsweise über die EU oder andere Partnerschaften mit mehreren Gebern) die Partnerländer ermutigen, Biodiversität und biologische Sicherheit in ihre Strategien zur Armutsreduzierung und/oder nationalen Strategien für nachhaltige Entwicklung sowie in ihre Gesundheitsprogramme und alle anderen Entwicklungsinitiativen, die sie ergreifen, zu integrieren.

Direkte Budgethilfe, ob allgemein oder sektoral, ist ein neuer Trend in der Entwicklungszusammenarbeit. Diese neue Form der Hilfe wird im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit stehen, sodass politische Dialoge, die zu Entscheidungen über Budgethilfen führen, als Gelegenheit zur Förderung einer solchen Integration genutzt werden.

Das Bewusstsein für das Konzept des ökologischen Fußabdrucks sollte ebenfalls geschärft werden.