Andere

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Veröffentlicht auf
2023 Jun 12

Ziel 5.1 — Förderung und Unterstützung der Einbindung von Interessenträgern, unter anderem durch Partnerschaften auf allen Entscheidungsebenen im Bereich der Biodiversität.


Interessengruppen (regionale, föderale und lokale Behörden, Landwirte, Fischer, Naturschützer, Manager natürlicher Ressourcen, Förster, Privatsektor, Forscher, Nichtregierungsorganisationen usw.) müssen alle in der Lage sein, an den Entscheidungen mitzuwirken, die sich auf die biologische Vielfalt auswirken. Die Aarhus-Konvention (Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten) gewährt der Öffentlichkeit Rechte und erlegt den Behörden Verpflichtungen in Bezug auf den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten auf. Belgien hat dieses Übereinkommen am 25. Juni 1998 unterzeichnet und am 23. Januar 2003 ratifiziert.

Individuelle Verhaltensweisen müssen berücksichtigt werden, da Individuen Akteure der biologischen Vielfalt sind, denen Verantwortung übertragen werden muss. Daher muss eine spezifische Methodik entwickelt werden.

Es sollten Partnerschaften entwickelt werden, die Interessengruppen aktiv miteinander verbinden, um Informationen und Fachwissen auszutauschen und positive Verbindungen zwischen der biologischen Vielfalt und anderen Sektoren zu fördern. Dies setzt Konsultationen und Zusammenarbeit zwischen und innerhalb der verschiedenen Behörden und Interessengruppen vor Ort voraus. Die Teilnahme der verschiedenen Interessengruppen wird ihre Zusammenarbeit und Beteiligung verstärken. Dadurch wird der Schutz der biologischen Vielfalt stärker unterstützt und so die Durchführung von Maßnahmen in diesem Bereich gefördert.

Darüber hinaus ist eine ergänzende und integrierte Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen sowohl verschiedener Sektoren als auch verschiedener politischer Ebenen (föderaler, regionaler und lokaler Ebene) auf der Grundlage des Subsidiaritätsprinzips von entscheidender Bedeutung für den Schutz der biologischen Vielfalt.

Es wurden bereits mehrere Initiativen zur Einbindung von Interessenträgern ergriffen; es gibt den „Plan Communaux pour le développement de la Nature, PCDN“, bei dem es sich um kommunale Initiativen handelt, die auf einer lokalen Partnerschaft im Bereich der Naturentwicklung basieren und auf die Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt unter Berücksichtigung des ökologischen Netzwerks abzielen, und auch River Contracts, bei denen alle Akteure eines Flusstals zusammenkommen, um einen Konsens über ein Aktionsprogramm zur Wiederherstellung des Wasserlaufs, der Flussufer und der Umgebung zu erzielen und das Wasser Ressourcen. Eingeladen sind Vertreter der politischen, administrativen, sozioökonomischen, pädagogischen, wissenschaftlichen und assoziativen Welt.