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INR-NP-en_belgiumvfinal.pdfFile Type
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290 kBErstellungsdatum
2020 Jul 23Neues Datum
2020 Jul 23Veröffentlicht auf
2020 Jul 23Länder
Belgien
Nationale Berichte
Das Ziel der nationalen Berichterstattung gemäß Artikel 26 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt besteht darin, Informationen über die zur Umsetzung des Übereinkommens getroffenen Maßnahmen und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen bereitzustellen.
Das Berichtsverfahren ist daher nicht dazu bestimmt, Informationen über den Zustand und die Tendenzen der biologischen Vielfalt als solche in dem betreffenden Land zu liefern, es sei denn, diese Informationen sind für die Berücksichtigung der Umsetzungsmaßnahmen relevant.
Die nationalen Berichte Belgiens werden vom Nationalen Kontaktpunkt mit Unterstützung aller zuständigen Behörden auf Bundes- und Regionalebene erstellt. Sie werden dem Lenkungsausschuss „Biodiversitätskonvention“ und der interministeriellen Umweltabteilung zur Genehmigung vorgelegt, bevor sie an das Sekretariat der Konvention über die biologische Vielfalt weitergeleitet werden.
Nationale Berichte werden alle vier Jahre angefordert.