Verwandte Website
Internationale Konventionen und Verträge - Konvention über wandernde Arten (CMS) - Sahelo-Sahara-Antilopen (CMS)
Als Umweltvertrag der Vereinten Nationen bietet CMS eine globale Plattform für den Schutz und die nachhaltige Nutzung von Wandertieren und ihren Lebensräumen. CMS vereint die Staaten, die wandernde Tiere durchqueren, die Reichweitenstaaten, und legt die rechtliche Grundlage für international koordinierte Schutzmaßnahmen im gesamten Wandergebiet.
Als einzige globale Konvention, die sich auf den Schutz wandernder Arten, ihrer Lebensräume und Migrationsrouten spezialisiert hat, ergänzt CMS eine Reihe anderer internationaler Organisationen, NGOs und Partner in den Medien und im Unternehmenssektor und arbeitet mit ihnen zusammen.
Wandernde Arten, die vom Aussterben bedroht sind, sind in Anhang I der Konvention aufgeführt. Die CMS-Vertragsparteien sind bestrebt, diese Tiere strikt zu schützen, die Orte, an denen sie leben, zu erhalten oder wiederherzustellen, Wanderhindernisse abzubauen und andere Faktoren, die sie gefährden könnten, unter Kontrolle zu halten. CMS legt nicht nur Verpflichtungen für jeden Staat fest, der der Konvention beitritt, sondern fördert auch konzertierte Maßnahmen der Verbreitungsstaaten vieler dieser Arten.
Wandernde Arten, die eine internationale Zusammenarbeit benötigen oder von ihr erheblich profitieren würden, sind in Anhang II der Konvention aufgeführt. Aus diesem Grund ermutigt das Übereinkommen die Anrainerstaaten, globale oder regionale Abkommen zu schließen.
In dieser Hinsicht fungiert CMS als Rahmenkonvention. Die Abkommen können von rechtsverbindlichen Verträgen (so genannten Abkommen) bis hin zu weniger formellen Instrumenten wie Absichtserklärungen reichen und können an die Anforderungen bestimmter Regionen angepasst werden. Die Entwicklung von Modellen, die auf die Schutzbedürfnisse des gesamten Wanderungsgebiets zugeschnitten sind, ist eine einzigartige Fähigkeit von CMS.

