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Internationale Konventionen und Verträge — Konvention über die biologische Vielfalt (CBD) — Vertragsparteien der Konvention
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) trat am 29. Dezember 1993 in Kraft. Es hat drei Hauptziele:
- Die Erhaltung der biologischen Vielfalt
- Die nachhaltige Nutzung der Bestandteile der biologischen Vielfalt
- Die faire und gerechte Aufteilung der Vorteile, die sich aus der Nutzung genetischer Ressourcen ergeben

