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Veröffentlicht auf
2021 Jul 01
Themenbereiche
Polare Biodiversität

Ausschuss für Umweltschutz zum Antarktisvertrag (CEP)


Der Ausschuss für Umweltschutz (CEP) wurde durch Artikel 11 des Umweltprotokolls eingerichtet. Gemäß Artikel 12 hat der Ausschuss die Aufgabe, „die Vertragsparteien im Zusammenhang mit der Umsetzung dieses Protokolls, einschließlich der Anwendung seiner Anlagen, zu beraten und Empfehlungen auszusprechen, die auf Konsultationstreffen zum Antarktis-Vertrag geprüft werden sollen“. Die erste Sitzung des Ausschusses fand 1998 statt.

Der Ausschuss setzt sich aus Vertretern der Vertragsparteien des Umweltprotokolls zusammen und tritt in der Regel einmal jährlich zusammen mit der ATCM zusammen. An den CEP-Sitzungen nehmen auch verschiedene Beobachter teil.