Basisseite
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2020 Mai 05Akteure und Kompetenzverteilung
Die Verantwortung für die Umsetzung der Beschlüsse der Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und der Biodiversitätsstrategie der EU liegt je nach ihren Zuständigkeiten bei der Bundesregierung, den Regionen, Gemeinden und lokalen Behörden (Provinzen und Gemeinden):
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Die Regionen sind für territoriale Angelegenheiten zuständig. Sie tragen eine große Verantwortung in Fragen der biologischen Vielfalt: Naturschutz, Waldbewirtschaftung, Landwirtschaft, Nutzung natürlicher Ressourcen, Landnutzung und Raumplanung, Jagd, Fischerei usw. Sie sind auch für den Tourismus zuständig, eine Kompetenz, die ihnen von den Gemeinden übertragen wurde |
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Die Gemeinden kümmern sich um Themen im Zusammenhang mit Kultur, Forschung, Bildung und öffentlicher Sensibilisierung. |
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Provinzen und Gemeinden spielen eine wichtige Rolle bei der Umsetzung auf lokaler Ebene. |
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Die Bundesregierung befasst sich mit der internationalen Dimension, den Außenbeziehungen, der Nordsee und der Überwachung des internationalen Handels mit bedrohten und exotischen Arten. Die Kohärenz der Politik wird durch die interministerielle Umweltkonferenz (ICE) und den Koordinierungsausschuss für internationale Umweltpolitik (CCIEP) gewährleistet; dessen Lenkungsgruppe Biodiversitätskonvention befasst sich speziell mit Aspekten der Biodiversität und der Konvention. |



