Andere
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Veröffentlicht auf
2023 Jun 12Ziel 4.
Die Jagd ist eine Freizeitbeschäftigung für etwa 23.000 Jäger in Belgien. Es entfacht eine gesellschaftliche Debatte mit Diskussionen über die Vor- und Nachteile, und Kompromisse müssen immer gefunden werden. In den letzten 20 Jahren hat sich die Zusammenarbeit zwischen Jägern, Förstern, Landwirten und Naturschützern verbessert. Bei der praktischen Umsetzung neuer Erkenntnisse aus dem Wildtiermanagement und der Anerkennung der ökologischen Wechselwirkungen zwischen Jagd und biologischer Vielfalt wurden wichtige Fortschritte erzielt.
Die Jagd in Belgien wurde 1882 durch ein Gesetz geregelt, fällt aber jetzt in die alleinige Zuständigkeit der Regionen, wobei in Flandern, Wallonien und der Region Brüssel-Hauptstadt unterschiedliche Vorschriften gelten. Diese Gesetze unterscheiden sich von Region zu Region, um den jeweiligen Spielsituationen besser gerecht zu werden. Das Gesetz von 1882 wurde erstmals in den 1990er Jahren von den Regionen überarbeitet, um eine nachhaltige Nutzung der wild lebenden Arten und ihrer Lebensräume zu erreichen. In der Region Brüssel-Hauptstadt ist die Jagd seit 1991 vollständig verboten. Seit den 1990er Jahren zielen Änderungen der wallonischen und flämischen Jagdgesetze zusammen mit den Bemühungen der Jäger auf eine nachhaltige Nutzung wild lebender Arten und ihrer Lebensräume ab.
In Flandern werden die Bewirtschaftungspläne der Wildbewirtschaftungsstellen alle sechs Jahre vom zuständigen Minister überprüft und gegebenenfalls geändert. In Flandern und in der Wallonie werden für bestimmte Großwildarten (Rotwild in der Wallonie und Rehe in Flandern) in der Regel jedes Jahr hauptsächlich von den Wildbewirtschaftungsstellen Pläne erstellt und von den Regionen genehmigt, um eine koordinierte Bewirtschaftung dieser Wildarten zu gewährleisten.
Seit 1978 gibt es sowohl in Flandern als auch in der Wallonie eine obligatorische Jagdprüfung, um beste Sicherheitspraktiken, Ethik und gute Kenntnisse über Wildarten und ihre Lebensräume zu gewährleisten.
Für Vögel bietet die Richtlinie 79/409/EWG des Rates den Rahmen für das Management der Vogeljagd in der EU. In den Leitlinien zur Jagd gemäß der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten, die 2004 von der Europäischen Kommission veröffentlicht wurden, wird die Jagdtätigkeit gemäß den allgemeinen Zielen der Vogelschutzrichtlinie akzeptiert. Der AEWA-Aktionsplan und die Berner Konvention sehen die schrittweise Einstellung der Verwendung von Bleischrot bei der Jagd vor, um Saturnismus zu verhindern. Die Verwendung von Bleischrot in Feuchtgebieten ist in Flandern seit 1993 und in der Wallonie seit 2006 verboten. Seit 2008 gilt in Flandern ein absolutes Verbot der Verwendung von Bleischrot.
In der Vergangenheit haben Jäger eine wichtige Rolle bei der Erhaltung von Lebensräumen gespielt. In jüngerer Zeit haben die Jäger durch ihr Engagement in Wildbewirtschaftungsabteilungen Bewirtschaftungsmaßnahmen ergriffen, die sich positiv auf die Biodiversität auswirkten, beispielsweise die Bewirtschaftung von Feldrändern, die Förderung agrarökologischer Methoden, das Pflanzen einheimischer Sträucher und Bäume, Infrastrukturmaßnahmen wie Rehschilder entlang von Straßen.
Das Verhalten der Jäger hat sich erheblich geändert, da sie Kurse besuchen und eine Prüfung in Theorie und Praxis bestehen müssen, um eine Jagderlaubnis zu erhalten. Die Einrichtung und Zulassung von Jagdverwaltungsstellen hatte erhebliche Auswirkungen auf die Sichtweise und Einstellung der Jäger in Belgien. Es müssen jedoch besondere Anstrengungen unternommen werden, um schädliches Verhalten einzelner Jäger und Landbesitzer zu verhindern, das sich auf die biologische Vielfalt auswirken kann. Der Jagdsektor benötigt nach wie vor proaktive politische Initiativen mit einer langfristigen Vision, um zu dem Ziel beizutragen, den Verlust der biologischen Vielfalt in Belgien aufzuhalten.