Andere

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Veröffentlicht auf
2023 Jun 12

Ziel 5.6 — Berücksichtigung der Belange der biologischen Vielfalt in der nationalen Exportkreditpolitik.


Exportkreditagenturen bieten finanzielle Unterstützung (Kredite, Garantien, Versicherungen) für Projekte in Süd- und Osteuropa. Sie zielen darauf ab, den nationalen Industrien im Ausland zu helfen. Die Exportkreditpolitik kann sehr erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt und insbesondere auf die biologische Vielfalt haben (z. B. durch die Unterstützung von Bauprojekten für Dämme, Pipelines usw.).

Die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt müssen in vollem Umfang in die Verfahren zur Bewertung von Projekten einbezogen werden, die Unterstützung durch Exportkreditagenturen beantragen. Es ist wichtig, die Umweltkriterien zu untersuchen, die zur Bewertung von Investitionen von Exportkreditagenturen und anderen öffentlich finanzierten Finanzinstituten verwendet werden, und sicherzustellen, dass bei diesen Kriterien die biologische Vielfalt berücksichtigt wird. Die Verfahren zur Projektprüfung müssen sicherstellen, dass Aktivitäten, die zu irreversiblen Schäden an der biologischen Vielfalt führen, nicht gefördert werden.

Die Exportkreditagenturen müssen bei den verwendeten Zulassungskriterien transparenter sein und angeben, welche internationalen Verpflichtungen und Verpflichtungen Belgien sie berücksichtigen. Die folgenden Maßnahmen könnten Exportkreditagenturen auch dabei helfen, Belange der biologischen Vielfalt in der nationalen Exportkreditpolitik zu berücksichtigen:
- Einführung eines harmonisierten Verfahrens, um zu überprüfen, ob ein Projekt den internationalen Verpflichtungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt entspricht, die Belgien eingegangen ist.
- Organisation von Schulungen für Mitarbeiter von Exportkreditagenturen Belgiens zu den internationalen Verpflichtungen und Verpflichtungen Belgiens im Bereich der biologischen Vielfalt. Eine weitere Maßnahme zur Förderung der Einbeziehung der biologischen Vielfalt in die Kreditexportpolitik besteht darin, Unternehmen aufzufordern, eine Absichtserklärung zu unterzeichnen, in der die Verpflichtungen der Unternehmen zur Erfüllung der Ziele der nationalen Biodiversitätsstrategie dargelegt werden.