Andere

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Veröffentlicht auf
2023 Jun 12

Ziel 10 — Sicherstellung einer kohärenten Umsetzung von und zwischen Verpflichtungen und Vereinbarungen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt


Es gibt fünf globale „Biodiversitätskonventionen“: die Konvention über die biologische Vielfalt (CBD), die Konvention über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES), die Konvention zur Erhaltung der wandernden Arten wild lebender Tiere (CMS), die Konvention über Feuchtgebiete (Ramsar) und die Welterbekonvention (WHC). Die beiden anderen Rio-Konventionen (die UN-Konvention zur Bekämpfung der Wüstenbildung und die Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen) sind ebenfalls relevant für die biologische Vielfalt.

Alle diese Konventionen überschneiden sich in Bezug auf die Anforderungen der Vertragsparteien in den Bereichen Forschung, Berichterstattung, Bildung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit, die Notwendigkeit des Kapazitätsaufbaus, die Synthese wissenschaftlicher Daten, die Einbindung von Interessenträgern usw.

Darüber hinaus werden einige spezifische Fragen im Zusammenhang mit der biologischen Vielfalt in mehreren Konventionen behandelt (z. B. werden invasive gebietsfremde Arten von der CBD, CITES, CMS, Ramsar und UNFCCC behandelt).

Neben diesen internationalen Verpflichtungen und Abkommen müssen auch mehrere regionale Konventionen und Abkommen, die für die biologische Vielfalt relevant sind, umgesetzt werden (Berner Konvention, Vogel- und Habitat-Richtlinien, AEWA, EUROBATS usw.).

Dies unterstreicht den dringenden Bedarf an Synergien bei der Umsetzung dieser Verpflichtungen auf nationaler Ebene, um eine ergänzende und wechselseitige Stärkung zu gewährleisten. Stärkere Synergien auf nationaler Ebene werden Doppelarbeit verringern, Widersprüche vermeiden und eine effizientere Nutzung der verfügbaren Ressourcen ermöglichen.