Andere
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2023 Jun 12Ziel 15.
Dieses Ziel unterstützt die Aichi-Ziele 2, 3 und 20. Auf EU-Ebene sind die Ziele 1 (Akt. 2) und 6 (Act 18) wiederum direkt miteinander verknüpft. Auf der Ebene der EU-Beratungsstellen vom Juni 2011 (§13) wurde betont, dass zusätzliche Ressourcen aus allen möglichen Quellen mobilisiert und eine angemessene Finanzierung — unter anderem durch den künftigen EU-Finanzrahmen, nationale Quellen und gegebenenfalls innovative Finanzierungsmechanismen — für die wirksame Umsetzung der Biodiversitätsstrategie der EU gewährleistet werden muss, einschließlich einer vorhersehbaren, angemessenen und regelmäßigen Finanzierung des Natura-2000-Netzes.
Dieses Ziel an sich trägt zu den Zielen 15.1 und 15.4 bei, und auf EU- und nationaler Ebene laufen bereits mehrere Initiativen. Belgien unternimmt beispielsweise bereits mehrere Anstrengungen, um die bestehenden EU-Finanzierungsmechanismen zur Förderung der Biodiversität zu nutzen (siehe Schlussfolgerungen des EU-Rates vom Dezember 2010 (§5, §13, §19) zur Entwicklung des ländlichen Raums, zur GAP, zur GFP usw.).
Kofinanzierungsmöglichkeiten im Rahmen europäischer Finanzierungsprogramme werden gefördert, beispielsweise durch spezifische Programme des kommenden mehrjährigen Finanzrahmens der EU 2014-2020, darunter LIFE+, den Europäischen Fischereifonds (EFF), den Kohäsionsfonds, die Strukturfonds (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung und Europäischer Sozialfonds) und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Belgien wird die Finanzierung der biologischen Vielfalt im Rahmen der Europäischen Finanzierungsfonds unterstützen.