Überprüfung und Bewertung
in Anerkennung der Notwendigkeit, i) die Bewertung der Fortschritte bei der Erreichung des Ziels für 2010 und die Übermittlung dieser Bewertung zu erleichtern, ii) die Kohärenz zwischen den verschiedenen Arbeitsprogrammen des Übereinkommens zu fördern und iii) einen flexiblen Rahmen zu schaffen, innerhalb dessen nationale und regionale Ziele festgelegt und Indikatoren festgelegt werden können, sofern die Vertragsparteien dies wünschen, sowie iv) die Notwendigkeit eines Mechanismus zur Überprüfung der Durchführung des Übereinkommens,
unter Hinweis auf die im Durchführungsplan von Johannesburg enthaltene Erklärung, dass eine effizientere und kohärentere Umsetzung der drei Ziele des Übereinkommens und die Erreichung einer deutlichen Verringerung des derzeitigen Verlustes an biologischer Vielfalt bis 2010 die Bereitstellung neuer und zusätzlicher finanzieller und technischer Ressourcen für die Entwicklungsländer erfordern,