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2021 Jul 02Themenbereiche
Nationale Biodiversitätsstrategien und Aktionspläne (NBSAPs)Internationale Konventionen und Verträge - Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) - Clearinghouse-Mechanismus der Konvention
Der Clearing-House-Mechanismus (CHM) der Konvention über die biologische Vielfalt wurde im Anschluss an Artikel 18.3 der Konvention eingeführt.
Im Anschluss an den Beschluss X/15 besteht sein Auftrag darin, durch wirksame Informationsdienste und andere geeignete Mittel wesentlich zur Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und seines Strategieplans für die biologische Vielfalt 2011-2020 beizutragen, um die wissenschaftliche und technische Zusammenarbeit, den Wissensaustausch und den Informationsaustausch zu fördern und zu erleichtern und ein voll funktionsfähiges Netzwerk von Vertragsparteien und Partnern aufzubauen.
Diese Mission stützt sich auf drei Hauptziele:
- Der zentrale Clearing-House-Mechanismus bietet effektive globale Informationsdienste, um die Umsetzung des Strategischen Plans für biologische Vielfalt 2011-2020 zu erleichtern.
- Die nationalen Clearing-House-Mechanismen bieten wirksame Informationsdienste, um die Umsetzung der nationalen Strategien und Aktionspläne zur Erhaltung der biologischen Vielfalt zu erleichtern.
- Die Partner erweitern das Netzwerk und die Dienste der Clearinghouse-Mechanismen erheblich.

