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2021 Jul 02Themenbereiche
Wissenschaftliche und technische ZusammenarbeitInternationale Konventionen und Verträge - Übereinkommen über die biologische Vielfalt (CBD) - Nebenorgan für wissenschaftliche, technische und technologische Beratung
Artikel 25 des Übereinkommens über die biologische Vielfalt sieht ein offenes zwischenstaatliches wissenschaftliches Beratungsgremium vor, das sogenannte Nebenorgan für wissenschaftliche, technische und technologische Beratung (SBSTTA), das die Konferenz der Vertragsparteien (COP) und gegebenenfalls ihre anderen nachgeordneten Gremien rechtzeitig bei der Umsetzung des Übereinkommens berät. Als Nebenorgan der COP muss die SBSTTA der COP regelmäßig über alle Aspekte ihrer Arbeit Bericht erstatten. Die SBSTTA ist multidisziplinär und steht allen Vertragsparteien offen. Sie setzt sich aus Regierungsvertretern zusammen, die auf dem jeweiligen Fachgebiet kompetent sind. Zu ihren Aufgaben gehören die Bewertung des Zustands der biologischen Vielfalt, die Bewertung der Arten von Maßnahmen, die gemäß den Bestimmungen des Übereinkommens ergriffen wurden, und die Beantwortung von Fragen, die die COP dem Gremium möglicherweise stellt. Wie die SBSTTA ihre Arbeit durchführt, ist in ihrer konsolidierten Vorgehensweise in Anlage III des Beschlusses VIII/10 beschrieben.
Die SBSTTA ist bis heute 23 Mal zusammengetreten und hat insgesamt 240 Empfehlungen an die Konferenz der Vertragsparteien gerichtet, von denen einige von der Konferenz der Vertragsparteien vollständig gebilligt wurden. Durch diese Billigung fallen diese Empfehlungen de facto in die Zuständigkeit der Konferenz der Vertragsparteien. Teile anderer Empfehlungen wurden ebenfalls gebilligt, und viele andere wurden in geänderter Form aufgegriffen.

