Ereignis
Informelle Sitzung zur Vorbereitung von SBI-3
Während sich die formellen Treffen von SBSTTA-24 und SBI-3 aufgrund der anhaltenden Pandemie verzögern, werden virtuelle informelle Sitzungen dieser Treffen wie folgt einberufen:
- Informelle Sitzung zur Vorbereitung von SBI-3: 8.-12. März und 14. März 2021.
Alle Sitzungen dauern drei Stunden pro Tag und finden von 13:00 bis 16:00 Uhr MEZ statt. Berichterstattung und Berichterstattung werden hier zur Verfügung gestellt.
Die virtuellen informellen Sitzungen sollen dazu beitragen, die Dynamik bei der Vorbereitung der fünfzehnten Tagung der Konferenz der Vertragsparteien (COP 15) und verwandter Treffen, einschließlich wichtiger Arbeiten im Zusammenhang mit der Entwicklung des globalen Rahmens für die biologische Vielfalt nach 2020, aufrechtzuerhalten. Die Sitzungen werden die Vorbereitung der nachfolgenden formellen Treffen der beiden Gremien erleichtern. Die Tagungen bieten Gelegenheit, Stellungnahmen von Vertragsparteien und Beobachtern zu den Themen abzugeben, die auf der Tagesordnung von SBSTTA-24 und SBI-3 stehen. Sie bieten den Teilnehmern auch die Möglichkeit, sich weiter mit der Praxis virtueller Treffen und Interaktionen vertraut zu machen. In den informellen Sitzungen werden jedoch keine Entscheidungen oder formellen Ergebnisse oder Unterlagen für den Konferenzraum vorbereitet.
Klicken Sie unten, um die Szenario-Notizen für die informelle Sitzung einzusehen:
Dritte Sitzung des Nebenorgans für die Umsetzung
Mit dem Beschluss XII/26 richtete die Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt das Nebenorgan für die Umsetzung (SBI) ein, das an die Stelle der offenen Ad-hoc-Arbeitsgruppe zur Überprüfung der Umsetzung des Übereinkommens treten sollte; das Mandat ist in der Anlage zum Beschluss XII/26 enthalten. Die erste Sitzung des SBI fand vom 2. bis 6. Mai 2016 in Montreal, Kanada, statt. Die vier Funktionen und Kernarbeitsbereiche des SBI umfassen: (a) Überprüfung der Fortschritte bei der Umsetzung; (b) strategische Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung; (c) Stärkung der Umsetzungsmittel und (d) Durchführung der Konvention und der Protokolle. Das Präsidium der Konferenz der Vertragsparteien dient als Präsidium des Nebenorgans für die Umsetzung. Die Arbeitsweise der SBI wurde von der Konferenz der Vertragsparteien auf ihrer dreizehnten Sitzung gebilligt.
SBI-3 wird die folgenden Tagesordnungspunkte behandeln:
- Bewertung und Überprüfung der Wirksamkeit des Cartagena-Protokolls über die biologische Sicherheit
- Globaler Rahmen für die Biodiversität nach 2020
- Mobilisierung von Ressourcen und Finanzmechanismus
- Kapazitätsaufbau, technische und wissenschaftliche Zusammenarbeit, Technologietransfer, Wissensmanagement und Kommunikation
- Zusammenarbeit mit anderen Konventionen, internationalen Organisationen und Initiativen
- Mechanismen für die Berichterstattung, Bewertung und Überprüfung der Umsetzung
- Überprüfung der Wirksamkeit der Verfahren im Rahmen des Übereinkommens und seiner Protokolle
- Berücksichtigung der biologischen Vielfalt innerhalb der Sektoren und sektorübergreifend sowie weitere strategische Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzung
- Spezialisierte internationale Instrumente für den Zugang und den Vorteilsausgleich im Zusammenhang mit Artikel 4 Absatz 4 des Nagoya-Protokolls
- Globaler multilateraler Mechanismus für den Vorteilsausgleich (Artikel 10 des Nagoya-Protokolls)
- Verwaltungs- und Haushaltsfragen

